Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen

Letzte Änderung, 16. November 2019  • Inhaber: Dipl.-Ing. (FH) S. Goder

 

    Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) gültig ab dem 01.01.2010

    § 1
    Geltungsbereich


    (1) Für die über diese Unternehmung begründeten Rechtsbeziehungen zwischen dem Betreiber von Allgäu Feuerwerke (nachfolgend „AFW“) und seinen Kunden gelten ausschließlich die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen in der jeweiligen Fassung zum Zeitpunkt der Bestellung.

    (2) Abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden zurückgewiesen.


    § 2
    Auftragsannahme, Abstandsregelungen

    Telefonische Bestellungen sind für uns nur nach schriftlicher Bestätigung unserer Vertragspartner verbindlich. Bei Auftragsstornierung gelten folgende Abstandsregelungen:
    Sonderanfertigungen wie z. B. Feuerschriften, Lichterbilder, Bengalische Illuminationen, Spezialeffekte in Sonderanfertigung und musiksynchrone Feuerwerke sind generell zu 100% zu bezahlen, eine Stornierung ist auf Grund der Spezialfertigung nicht möglich, der vereinbarte Lohn ist in jeden Fall zu entrichten sobald mit der Anfertigung / Sonderanfertigung begonnen wurde. Beginn der Anfertigung kann unmittelbar nach Auftragserteilung sein. Absagen des Auftrages nach Aufbaubeginn, auch auf Grund von unvorhersehbaren Zwischenfällen und/oder höheren Gewalt -oder aus ethischen und moralischen Gründen, entbinden den Auftraggeber nicht von der 100%igen Zahlung des vereinbarten Betrages.
    Am Tage des Aufbaus ist vor unserer Abreise in Unterthingau eine 90%ige- und nach Ankunft am Veranstaltungsort eine 100%ige Stornierungssumme und falls noch nicht erfolgt, die Zahlung der Anmeldungsgebühr erforderlich.
    Bis 1 Monat vor der geplanten Durchführung wird für die Stornierung ein Abstandsgeld in Höhe von 75% des Auftragswertes zur Deckung unserer Vorlaufkosten zzgl. der Anmeldungsgebühr in Rechnung gestellt.
    Bis 2 Monate vor der geplanten Durchführung eines Auftrages werden die tatsächlich entstandenen Kosten, mindestens jedoch 50% des Auftragswertes sowie die Anmeldungsgebühr in Rechnung gestellt.
    Bis 3 Monate vor der geplanten Durchführung eines Auftrages ist die Anmeldungsgebühr in Höhe von 185,-- €, sowie 30% der Vertragssumme an uns zur Zahlung fällig. Weitere Kosten fallen für den Kunden nicht an. Ausgenommen davon sind tatsächlich entstandene Kosten für das Einholen von Genehmigungen, die Fahrtkosten zur Ortsbesichtigung sowie generell in Fremdleistungen vergebene, mit dem Auftrag in Zusammenhang stehende Leistungen (z.B. Gerüstbau, Spedition, Miete etc.). Diese sind immer in Höhe der tatsächlich entstandenen Kosten fällig.
    Zuzüglich zu dem vereinbarten Preis hat der Auftraggeber alle anfallenden Abgaben und Gebühren für die Erteilung erforderlicher behördlicher Genehmigungen, die Kosten der Erfüllung behördlicher Auflagen, die Kosten für alle notwendigen Sicherheitsmaßnahmen und anfallenden GEMA Gebühren zu tragen.



    § 3
    Zahlungsbedingungen und Mahnkosten


    Wir liefern und leisten gegen sofortige Kasse. Falls auf Grund besonderer Vereinbarungen gegen Ziel geleistet wird, muss binnen 5 Werktagen ab Rechnungsdatum im Hause ohne Abzüge gezahlt sein. Bei Erstkunden ist generell Vorkasse erforderlich. (Neukundenregelung) Bei Warenlieferungen zum Zweck des Wiederverkaufs bleibt die Ware bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum und darf vom Käufer nur im Rahmen des gewöhnlichen Geschäftsverkehrs veräussert werden. Im Verzugsfall und bei Überschreitung des Zahlungszieles sind wir berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 7,5 % p.a. zu berechnen, mindestens jedoch 1 % vom Vertragswert.


    § 4
    Auftragserfüllung - Teil I

    Unser Auftraggeber hat ein Recht auf fristgerechte und pünktliche Durchführung des Auftrages. Etwaige terminliche Abweichungen* berechtigen zur Ersatzlosen Stornierung eines Auftrages; jedoch nicht zu Konventionalstrafen oder geltend machen von Vermögensschäden.* terminliche Abweichungen die hiervon ausgenommen sind: auf Grund von Sturm oder Gewitter, oder erforderlich werdende Sicherheitsmassnahmen (z.B. Räumung der Sicherheitszone etc.)

     

    Auftragserfüllung - Teil II
    Wir obliegen der strengen Kontrolle durch staatliche Institutionen. Für die Durchführung unserer Dienstleistungen auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland sind das Sprengstoffgesetz, Landesemissionsschutzgesetz sowie die Unfallverhütungsvorschriften der Berufsgenossenschaften zwingend zu beachten. Sollte aus sicherheitstechnischen Gründen die Durchführung unmöglich sein, sind wir verpflichtet die Durchführung unter Angabe des Grundes abzulehnen. Ist dieser Umstand durch Nichterfüllung von vertraglich vereinbarten Sicherheitsauflagen Veranstalter/Käufer/Auftraggeber entstanden, greifen die oben genannten Abstandsregelungen nach §2.



    § 5
    Haftung, Exportverbot


    Durch uns verursachte Schäden sind nur mit dem Versicherer unserer Firma abzurechnen. Die Aufrechnung gegen Forderungen der Allgäu Feuerwerke ist ausgeschlossen, es sei denn, es handelt sich um gerichtlich rechtskräftig festgestellte Forderungen. Schäden sind uns innerhalb von 2 Werktagen nach Auftragsdurchführung zur rechtzeitigen Weiterleitung an unseren Versicherer zu melden. Für Schäden die uns später gemeldet werden, können wir keine Haftung übernehmen. Von uns bezogene Handelsware darf nicht in die USA oder Kanada verbracht werden. Bei daraus entstehenden Konflikten ist eine Haftung unsererseits ausgeschlossen. Pyrotechnische Erzeugnisse der Klasse IV dürfen nur von berechtigten Personen erworben werden. Die Verwendung erfolgt auf eigene Gefahr. Eine Haftung für diese Handelsware bedarf der ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung durch uns. Reklamationen für unsere Warenlieferungen können nur innerhalb 5 Tagen berücksichtigt werden.


    § 6
    Schutz geistigen Eigentums


    Übergebene Abbrennpläne, Angebote, Skizzen, Feuerwerksdokumentationen und sonstige Unterlagen bleiben unser Eigentum und dürfen nicht an dritte weitergegeben werden. Für eventuelle missbräuchliche Benutzung haftet der Empfänger dieser Dokumente. Wir machen ausdrücklich darauf aufmerksam, dass Rechte am Bild unserer Produktion ohne unser schriftliches Einverständnis nicht veräußert/genutzt werden dürfen. Über die gewöhnliche Berichterstattung hinausgehende gewerbliche Nutzung von Fotos, Film –und/oder Videoaufzeichnungen, welche unsere Arbeit dokumentieren und unser Feuerwerk(e) sowie unsere Feuerwerkseffekte zeigen, bedürfen ausdrücklich der schriftlichen Erlaubnis der Allgäu Feuerwerke. Die Nutzung der Logos „AFW“ und "APT" sowie Schrift/Logos bedürfen bei Verwendung durch dritte generell der schriftlichen Genehmigung des Inhabers.


    § 7
    Erfüllungsort


    Alle mit uns als Anbieter abgeschlossenen Verträge, deren Erfüllung auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland erfolgen, unterstehen ausschliesslich dem deutschen Recht.